U18 und trotzdem ins Team? Na klar...


Um minderjährigen Personen die Möglichkeit zu geben am Airsoft-Sport teil zu nehmen hat das AFF-Team das sogenannte "U18-Projekt" ins Leben gerufen.

Hier geht es darum minderjährigen einige Einblicke in den Sport zu geben und diese vom illegalen Spielen im Nachbarwald ab zu bringen. Desweiteren werden diese im korrekten Umgang mit Airsoftwaffen geschult und über die rechtlichen Voraussetzungen in Kenntnis gesetzt. 

Die Teilnahme am "U18-Projekt" ist nur unter verschärften Regeln möglich.

 

Diese sind wie folgt:

  1.  Die erziehungsberechtigten Personen müssen Detailliert über den Sport informiert werden und dem/der Minderjährigen die Ausübung des Sports erlauben.
  2. Die erziehungsberechtigten Personen sowie die minderjährige Person müssen sich beim Team oder eigenständig über die mit dem Airsoft-Sport verbundenen Gesetze informieren.
  3. Die erziehungsberechtigten Personen sowie die minderjährige Person müssen sich über mögliche Schäden an der Ausrüstung und Verletzungen informieren.
  4.  Die minderjährige Person und deren erziehungsberechtigten Personen müssen die vom Team ausgestellte Erlaubnis-Bescheinigung (Muttizettel) und Verzichtserklärung anhand von Unterschriften zustimmen.
  5. Die Mobilfunknummern der erziehungsberechtigten Personen müssen dem Team-Leader mitgeteilt werden.(siehe Kontakt erziehungsberechtigte Personen) 
  6. Die erziehungsberechtigten Personen sind für die PSA (persönliche Schutzausrüstung) verantwortlich! Diese muss bei minderjährigen aus langen Kleidungsstücken und festem Schuhwerk bestehen. Gitterschutzmasken oder ähnliche Mundschütze sind kein muss, jedoch Empfehlenswert (siehe PSA-Guide).
  7. Sollte die minderjährige Person während eines Event oder eines Skirm gegen diese Regeln verstoßen so wird diese dem Spielfeld verwiesen und die erziehungsberechtigten Personen kontaktiert, welche dann in der Pflicht stehen ihr Kind vom besagten Ort ab zu holen. (vorausgesetzt die erziehungsberechtigten Personen sind nicht vor Ort)
  8. Die erziehungsberechtigten Personen sowie die minderjährige Person müssen sich darüber in klaren und damit einverstanden sein, dass die minderjährige Person auf Fotos sowie Videos welche meist im Internet veröffentlicht werden, zu sehen ist. 
  9. Die minderjährige Person ist mit der vom AFF-Team angegebenen Probezeit einverstanden. (siehe Probezeit)

 

Fahrgemeinschaften

 

Wir sind stets bemüht Fahrgemeinschaften zu bilden, um den minderjährigen Personen und deren erziehungsberechtigten die An- und Abreise zu den Events zu erleichtern.

Hierfür wird jedoch vorher eine Einwilligung der erziehungsberechtigten Personen benötigt. 

Sollte diese nicht erteilt werden, so kann die minderjährige Person nicht an einer Fahrgemeinschaft teilnehmen.

In diesem Fall, sowie bei nicht vorhanden sein eines Sitzplatzes für die minderjährige Person, ist diese bzw. die erziehungsberechtigten Personen für die An- & Abreise zuständig. 

 

Kontakt mit Erziehungsberechtigten Personen

 

Die Mobiltelefonnummer des Teamleaders kann auf Wunsch der erziehungsberechtigten Personen ausgehändigt werden. Diese ist ansonsten auch unten auf dieser Website unter der Rubrik "Kontakt" hinterlegt.

Über diese ist der Kontakt zum Team-Leader und somit zur minderjährigen Person möglich.

(Da auf manchen Spielfeldern hin und wieder der Empfang weg ist versuchen Sie bitte öfters den Kontakt her zu stellen wenn dies erwünscht ist)

Die erziehungsberechtigten Personen verpflichten sich die jeweilige Mobilfunknummer an den Teamleader weiter zu leiten und über die Abwesenheit der minderjährigen Person erreichbar zu sein.

Damit im Falle eines Unfall, Regelverstoß oder weiteren möglichen Szenarien der Kontakt mit diesen gegeben ist.

 

Probezeit

Das AFF-Team setzt  für minderjährige Mitglieder eine Probezeit von 6 Monaten an.

Diese kann aus verschiedenen Gründen verlängert werden, jedoch nicht verkürzt.

Im Falle einer Verlängerung der Probezeit wird die minderjährige Person sowie die erziehungsberechtigten Personen darüber informiert.

 

Schlusswort

Sollten sowohl die erziehungsberechtigten Personen sowie die minderjährige Person mit allen vom AFF-Team gestellten Forderungen einverstanden sein, so besteht die Möglichkeit eine Bewerbung für die Teilnahme am

"U18-Projekt" über unser Kontaktformular oder direkt per E-Mail ein zu reichen. 

Die Bewerbung wird schnellst möglich bearbeitet.

Bei Erhalt einer positiven Antwort fügen wir ein Passwort zu, welches dazu benötigt wird die notwendigen Formulare (Muttizettel, Verzichtserklärung usw.) zu downloaden. Diese Dokumente sind als .pdf-Datei hinterlegt und dürfen nicht überarbeitet oder kopiert werden.

 

Die Dokumente erreicht ihr Hier!